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Wie funk­tio­niert die Zol­l­ab­wick­lung für Kun­den aus Dritt­lands­ge­bie­ten?

Drittländer sind alle Länder, die NICHT in der EU sind. Für die Schweiz gelten Sonderregelungen.

In der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil). Für einige Gebiete, die politisch der EU angehören, gibt es steuer- und zollrechtlich gesonderte Regelungen (z. B. Kanarische Insel, Kanalinseln).

Versand in Drittländer

Für Lieferungen in Drittländer (Nicht-EU-Länder) berechnen wir Nettopreise. Zusätzlich zur Rechnung werden der Sendung alle erforderlichen Exportzollpapiere beigelegt. Die Zollbehörde im Empfängerland berechnet die entsprechenden Importabgaben (Zölle, Steuern etc.).

Ladenabholung von Privatkunden aus Drittländern:

Ladenkunden im nichtkommerziellen Reiseverkehr, die aus Drittländern kommen, um ihre Ware persönlich abzuholen, bekommen grundsätzlich Bruttorechnungen (Nettopreis zzgl. der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer).

Wir können Ihnen die Mehrwertsteuer rückerstatten, wenn Sie nachweislich im Drittlandsgebiet (Pass, Ausweis) wohnen und uns ausreichende Exportnachweise vorliegen. Hierfür kann unser Verkäufer nach Passvorlage eine sogenannte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (Kassenbeleg) ausstellen, welche mit den entsprechenden Vermerken und Stempeln der Ausgangszolle an uns zurückgesendet werden muss. Nach Prüfung kann Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer rückerstattet werden.

Bitte beachten Sie auch, dass die bei uns gekaufte Ware innerhalb von 3 Monaten nachweislich (Datum des Zollstempel) ausgeführt werden muss, um die deutsche Mehrwertsteuer zurückzubekommen.

Ladenabholung von kommerziellen Kunden aus Drittländern:

Ab einem Rechnungsbetrag von 1000,00 Euro (eine oder mehrere Rechnungen) muss der Abholer beim Zollamt Bamberg die benötigten Ausfuhrbegleitdokumente einholen, die er dann bei der EU-Ausgangszollstelle vorlegen muss. Bitte planen Sie die behördlichen Wege bereits vor der Abholung der Ware ein. Außerhalb der Geschäftszeiten der Zollstelle ist eine Abwicklung leider nicht möglich.

Adresse Zollamt Bamberg:

Zollamt Bamberg
Ludwigstr. 28
96052 Bamberg
Kennnummer: DE008601

Öffnungszeiten Zollamt Bamberg:

Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 17:00 Uhr
Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Fr: 07:30 - 14:30 Uhr

So erreichen Sie uns