Welche Ausnahmen gibt es?
Verbrauchsmaterialien wie Saiten, Drumsticks, Batterien/Akkus, Röhren und Crossfader sind selbstverständlich ausgeschlossen – ist ja auch irgendwie logisch, oder? Verschleißerscheinungen an Instrumenten sind nur dann abgedeckt, wenn sie trotz angemessener Pflege der Instrumente bzw. aufgrund nachweislich mangelhafter Verarbeitung aufgetreten sind. Zu Deutsch: auch bei einer teuren Trompete treten Zinkfraß und Lackschäden auf, wenn man sie nicht pflegt, d. h. Speichel und Schweiß entfernt. Wir sind zwar kulant, aber für mangelnde Pflege können weder wir noch der Hersteller etwas.
Den betroffenen Instrumenten legen wir ab sofort passende Pflegehinweise bei.
Für Verbrauchsmaterial (s. o.) sowie bei Produkten mit mehr als 3 Jahren Herstellergarantie gilt natürlich die Garantie des Herstellers.