Achtung Sonderanfertigung: Zur Anfertigung dieses Lärmschutzes ist ein Abdruck (Otoplastik) von einem Hörgeräteakustiker erforderlich. Nach dem Bestelleingang erhalten Sie von unseren Spezialisten eine E-Mail mit allen erforderlichen Informationen zur weiteren Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass bei Sonderanfertigungen entsprechend unseren AGB §4 Abs. 5 keine Money-Back Garantie gewährt werden kann.