Eigentlich schade - Der Scheinwerfer könnte mit ein paar Veränderungen die kaum etwas kosten, wirklich deutlich besser sein. So wie er hier ausgeführt ist währe es wichtig folgendes zu bemerken:
1) Der Scheinwerfer ist leider nicht BGI 810/4 konform. Ein Betrieb nach BGI währe wahrscheinlich nur dann akzeptabel, wenn Leuchtmittel mit einem Alu Reflektor verwendet werden (wie z.B. die Osram AluPAR), die verhindern das bei einem platzen der Lampe Glassplitter nach innen fallen.
Dummer weise hat der Hersteller vergessen, die rückwertigen Öffnungen unter 3mm Durchmesser zu halten oder durch ein Drahtnetz zu sichern. Hier können bei einer geplatzten Lampe leider auch Splitter, die größer 3mm sind, das Gehäuse verlassen. Damit ist die Vorschrift nicht erfüllt.
2) Bei den von mir bestellten Scheinwerfern lag die max. Belastbarkeit nach Typenschild bei 500W. Das ist leider auch ungünstig, da normaler weise 300W oder 600W Leuchtmittel üblich sind. Bedeutet man darf den Scheinwerfer eigendlich nur mit 300W PAR's betreiben. - 600W währen schon verboten...
Ich finde wenigstens auf den Punkt zwei sollte in der Produktbeschreibung hingewiesen werden. Zu Punkt eins müsste man mal mit dem Hersteller reden - so ein bisschen Stahdrahtgeflecht kann doch nicht so teuer sein...