Ich wollte mir eine höherqualitative Harp kaufen und der Sound ist auch wirklich voll und warm, die Ansprache gut. Aber leider war eine "Feder" bereits beschädigt, was ich zunächst nicht merkte. Der Umtausch ist nicht möglich, da so ein Instrument ein Hygieneartikel ist und nur ins Hohner-Werk eingeschickt werden kann. Dort wird "erst festgestellt, ob der Käufer am Schaden schuld ist oder Garantie-Anspruch besteht". Wenn Hohner sagt, der Käufer ist schuld, trägt der Käufer sofort die Kosten der "Untersuchung" und der Beweispflicht! Und ob Hohner da ehrlich ist, den Fehler zugibt oder automatisch dem Käufer Kosten und Schuld zuschiebt, wollte ich nicht mehr riskieren ...