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Er­stat­tung der Um­satz­steu­er bei Aus­fuhr im per­sön­li­chen Rei­se­ge­päck

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland (außerhalb der EU) und möchten die von uns bestellten Waren selbst ausführen? Kein Problem!

Wir erstatten Ihnen gerne die Umsatzsteuer, die bei der Bestellung über die von Ihnen gewählte Zahlungsart angefallen ist. Bitte geben Sie bei der Online-Bestellung Ihre Wohnadresse im Nicht-EU-Ausland als Rechnungsanschrift an, um die Erstattung zu erhalten. Dies muss unbedingt belegbar sein (durch Pass, Personalausweis etc.).

Es liegt keine persönliche Ausfuhr vor, wenn die Ware durch ein Transportunternehmen wie eine Transportfirma, Bahn, Post oder ähnliches versendet wird, oder die Ware nicht im üblichen Reisegepäck befördert wird, sondern beispielsweise per Spedition oder einem Frachtunternehmen an den Zielort transportiert wird.

In solchen Fällen kontaktieren Sie uns bitte direkt um den erforderlichen Ablauf zu besprechen: kundenservice@thomann.de

Nach Vorlage einer vom Zoll abgestempelten Rechnung (per Post, PDF nicht ausreichend) sind wir in der Lage, Ihnen die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.

Bitte senden Sie uns das Originaldokument per Post an folgende Adresse:

Thomann GmbH

Buchhaltung

Hans-Thomann-Str. 1

D-96138 Burgebrach

Die Ausfuhr muss innerhalb von 3 Monaten nach Kaufabschluss erfolgen. Die Rechnungsadresse im Drittland muss mit dem Wohnsitz des Ausführenden übereinstimmen und dies muss belegbar sein (Reisepass, Personalausweis etc.)

Bitte beachten Sie, dass der Zoll ein Abstempeln der Rechnung bei Ungereimtheiten auch verweigern kann.

So erreichen Sie uns